Über die Entstehung des Landeswappens und der Landesfarben
Als das Burgenland 1921 gewissermaßen „erfunden“ wurde, sahen sich die zuständigen Stellen vor die Notwendigkeit gestellt, für das Land - das in früherer Zeit niemals eine verwaltungstechnische Einheit gebildet hatte – neue Landessymbole zu kreieren. Der in Wien beheimatete „Verein zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn“ hatte bereits im November 1919, als der tatsächliche Übertritt des Burgenlandes in die österreichische Staatshoheit noch nicht erfolgt war, drei Wappenentwürfe erstellt. Als Landesfarben wurden hierbei Silber (Weiß)-Schwarz vorgeschlagen, als Wappen ein "Zinnenschnitt" als Symbol der Wehrhaftigkeit. In dieses Wappen sollte das Stadtwappen von Ödenburg (Mauer mit Tor, drei Türme) eingebaut werden. Dies war sowohl heraldisch nicht einwandfrei als auch stark politisch gefärbt, weswegen die Vorschläge keine weitere Verwendung fanden.
Nach der Konstituierung des Burgenlandes wandte sich die burgenländische Landesregierung stattdessen im Frühjahr 1922 an das „Institut für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde“ in Wien, das in der Zeit der Monarchie als wissenschaftliche Begutachtungsstelle für Nobilitierungen und Wappenverleihungen gedient hatte. Das Institut, vertreten durch Alfred Anthony von Siegenfeld, verfasste am 17. Mai 1922 ein Gutachten und legte einen Wappenentwurf vor. Siegenfeld empfahl, als Basis die Wappen zweier mittelalterlicher Adelsgeschlechter heranzuziehen, die mit Österreich in enger Verbindung gestanden hatten. Dafür kamen einerseits die Mattersdorf-Forchtensteiner und andererseits die Güns-Güssinger in Frage.
Die „Grafen“ von Mattersdorf-Forchtenstein besaßen neben ihren ausgedehnten Besitzungen in Ungarn auch mehrere Herrschaften in Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten; mehrere Forchtensteiner waren, bedingt auch durch die benachbarte Lage, mit österreichischen Adeligen verheiratet. Der 1445 erbenlos verstorbene Wilhelm von Forchtenstein hatte seinen Stammsitz und mehrere andere westungarische Herrschaften vor seinem Tod um 150.000 Gulden an den späteren österreichischen Herzog Albrecht VI. verpfändet, was angesichts der sich damals abzeichnenden österreichisch-ungarischen Kriegsgefahr wohl lediglich als „Stillhalteabkommen“ verstanden werden darf. Als aber im selben Jahr tatsächlich der Krieg ausbrach, besetzte Albrecht nach dem Tod Wilhelms, sich auf die Verpfändung berufend, nach dem militärischen Gesetz der Stärke Forchtenstein und die anderen Burgen und begründete damit eine nahezu zweihundertjährige Phase der Unterstellung weiter „burgenländischer“ Gebiete unter österreichische Verwaltung und Steuerhoheit.
Die Güssinger wiederum hatten im 13. Jahrhundert durch systematischen Herrschaftserwerb und Ausnützung geistlicher Würden und Hofämter einen riesigen Machtkomplex im Westen Ungarns aufgebaut, der gleichermaßen zur Bedrohung für die ungarischen Könige wie für die steirischen bzw. österreichischen Herzoge wurde. Erst nach 1337 konnte König Karl I. Robert mehrere aufständische Adelsgeschlechter, darunter die Güssinger, niederringen und nach Innerungarn, wo sie und ihr Treiben leichter zu kontrollieren waren, umsiedeln.
Das Wappen der Forchtensteiner ist im Botenbuch der Bruderschaft St. Christoph am Arlberg aus dem Jahre 1389 überliefert. Das Wappen zeigt auf silbernem Grund einen schwarzen, golden gekrönten und "gewaffneten" (Schnabel, Krallen) Adler. Der Entwurf Siegenfelds stützte sich jedoch eher auf eine weitere überlieferte Version, auf das Siegel des Hofrichters Paul von Mattersdorf. Es zeigt einen von einem Felsen aufsteigenden "widersehenden" Adler, mit je einem Kreuz über den beiden Flügeln. Diese Darstellung hielt Siegenfeld für markanter und nicht verwechselbar. Nach der färbigen Darstellung im Bruderschaftsbuch sollte der Adler schwarz, golden gekrönt und gewaffnet sein, der Grund sollte silbern, Felsen und Kreuze rot sein.
Das ursprüngliche Wappen der Güns-Güssinger ist weniger gut überliefert. Es gibt verschiedene Versionen einer "senkrechten Spaltung" des Schildes, manchmal sind die Streifen gerade begrenzt, manchmal wellenförmig, was auf eine ursprüngliche "Pelzstückung", auf eine Pelzverbrämung des Schildes hinweist. Erst als die Güssinger ausstarben und ihr Wappen an den steirischen Ritter Walter Zebinger verliehen wurde (1450 durch Kaiser Friedrich III.), wird das Wappen eindeutig beschrieben: als "dreimal von Rot und Kürsch gespalten".
Aus diesen Quellen erarbeitete Alfred Anthony von Siegenfeld folgende „Idealversionen“ der beiden Familienwappen: "In Silber auf einem wachsenden roten Felsen stehend ein golden gekrönter und ebenso gewaffneter auffliegender und widersehender schwarzer Adler, dessen Flügel von je einem breitendigen roten Kreuzchen überhöht sind und vor dessen Brust eine dreimal von Rot und Kürsch gespaltener Herzschild erscheint." Die beiden Wappen wurden aus ästhetischen Gründen demnach so kombiniert, dass das Wappen der Güssinger als Herzschild auf der Brust des Forchtensteiner Adlers zu liegen kam.
Dieses Wappen wurde am 1. August 1922 vom burgenländischen Landtag als Landeswappen des Burgenlandes angenommen. Gleichzeitig beschloss der Landtag, die Farben Rot-Gold, die in den Jahren unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg als gemeinsames Zeichen der Betreiber des Anschlusses des Landes an Österreich, ähnlich dem bekannten „05“ der österreichischen Widerstandskämpfer gegen Nazideutschland etliche Jahre später, verwendet worden waren, zu den burgenländischen Landesfarben zu erklären.
Dies führte zu einer Beanstandung des Wappenzensors am Innenministerium in Wien, Sektionschef Heinrich Seydl. Dieser legte der burgenländischen Landesregierung in seinem Gutachten nahe, die Farben des Wappens den Landesfarben anzugleichen. Aus diesem Grund wurden die Tinkturen des burgenländischen Landeswappens von der burgenländischen Landesregierung am 17. Oktober 1922 folgendermaßen geändert: Adler rot statt schwarz, Felsen und Kreuzchen schwarz statt rot (um das Wappen nicht zu eintönig werden zu lassen), Wappenschild golden statt silbern, Herzschild von einer goldenen Randeinfassung umgeben, um ihn vom roten Adler abzuheben.
Das Landeswappen musste vom Innenministerium genehmigt werden. Dies geschah auch. In einem Gutachten des Wappenzensors Sektionsschef Heinrich Seydl wurde aber darauf hingewiesen, dass man nicht den international geltenden Regeln der Heraldik (Wappenkunst) gefolgt war. Er schlug daher vor, wenn man auf die neuen Landesfarben bestand, sollte die Farbgebung des Wappens geändert werden: roter Adler auf goldenem Grund. Da die Landesregierung an den Landesfarben festhalten wollte beschloss sie am 17. Oktober 1922 eine dahingehende Änderung des Wappens. In der Regierungssitzung vom 16. 2. 1923 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf geschaffen:
"Ein goldener Schild, in welchem ein sich zum Fluge anschickender, widersehender, roter, golden gekrönter, ebenso bewehrter, rotbezungter Adlerauf einem sich aus dem Fußrande des Schildes erhebenden schwarzen Felsen steht. Die Brust des Adlers ist mit einem dreimal von Rot und Kürsch gespaltenen, mit einer schmalen goldenen Randeinfassung versehenen Schildchen belegt, seine Flügelknochen sind in den beiden Oberecken des Schildes von je einem breitendigen schwarzen Kreuzchen überhöht."
Der Gesetzesentwurf wurde dem Landtag zugesandt und auch im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Aus unbekannten Gründen wurde jedoch auf eine Beschlussfassung im Landtag "vergessen". Erst später wurde das Wappen "legitimiert".


