Wem gehört ein Münzschatzfund?
Von einem Schatzfund erhält der Finder die Hälfte, die andere Hälfte der Grundeigentümer. Wenn der Finder zugleich Grundeigentümer ist, gehört ihm der gesamte Fund. Nach dem Denkmalschutzgesetz muss aber ein Fund "sofort" - spätestens am nächsten Tag - gemeldet werden, und zwar beim Bürgermeister, bei der Polizei oder in der Bezirkshauptmannschaft. Erst mit dieser rechtzeitigen Meldung entsteht ein Anspruch auf den Fund. In der Regel ist es so, dass die archäologisch bemerkenswerten Funde von Museen aufgekauft werden - zum jeweiligen Handelswert. Kein Finder muss also befürchten, dass er zu kurz kommt. Der eigentliche, wissenschaftliche Wert liegt aber nicht nur im Fundgegenstand, sondern in dessen fachmännischer Sicherstellung.
