Bauern, Städte und Märkte unter den Güssingern

Bauern zur Zeit der Güssinger

Es gibt in den Urkunden des 13. Jahrhunderts nur ganz wenige Hinweise auf das Leben der Bauern. Man ist hier oft auf Vermutungen angewiesen. Die Kolonisten aus dem Westen wurden in Dörfern angesiedelt. Über deren Größe weiß man nichts. An sie werden Hufen ausgegeben. In den ungarischen Quellen spricht man allerdings von "aratrum" (=Pflug), was der Hufe entsprechen dürfte, oder von mansio, später von sessio, oft mit dem Zusatz "vulgo Lehen". Diese Ansässigkeiten waren ursprünglich sehr groß, wurden aber bald geteilt. Zur Ansässigkeit gehörten Ackerland (terra arabilis), die Größe meist in jugera (=Joch) angegeben und Wiesen. Angebaut wurden Weizen, Hafer und Gerste. In den Quellen häufig erwähnt werden Birnbäume, seltener Äpfel und Kirschen. Über die Abgaben der Bauern ist wenig bekannt. "Zehent" und Frondienste waren mit Sicherheit zu leisten. Von den Weingärten wurde jedenfalls ein Bergrecht entrichtet.

Zwei für das heutige Burgenland interessante Quellen geben Nachricht über Abgaben: 1308 kam es wegen eines Getreidezehents zu einem Konflikt zwischen dem Klostermarienberg und einem Kastellan Iweins von Güssing auf "Bykug", einer Burg in der Nähe von Nikitsch. Iwein befahl dem Kastellan, die Leute von Nikitsch in Ruhe zu lassen, da ihre Abgaben dem Kloster zustünden. Comes Bors bestimmte 1122 für Mannersdorf und Prösing, dass von jeder mansio pro Jahr 30 Frisatici (Friesacher Pfennige, von den Erzbischöfen von Salzburg in Friesach geprägt) sowie 20 Metzen Hafer, zwei Metzen Weizen, ein Eimer Wein, zwei Hühner, ein Ochse und ein Schwein zu entrichten seien. Bestimmte Dörfer hatten für die Verpflegung der Burgbesatzungen aufzukommen.

Städte und Märkte in der Zeit der Güssinger

Die Bewohner der größeren Siedlungen waren - soweit man das auf grund der eher seltenen Namensnennungen schließen kann, ausschließlich Deutsche. Sie werden in den Quellen "cives" genannt (etwa die Bewohner von Eisenburg, Tschapring-Csepreg, Nikitsch...). Manchmal ist auch von "cives et hospites" die Rede. Bis heute sind diese rechtlichen Begriffe nicht eindeutig geklärt. Lindeck - Pozza gibt folgende interessante Interpretation: Cives könnten die ursprünglich königlichen Burgbesatzungen sein, hospites aber die eigentlichen Bürger, mit besonderen Rechten ausgestattet. Die Deutung des Begriffes "hospites" ist besonders schwierig. Die Übersetzung als "Gäste" ist völlig unzulänglich, denn die Zuwanderer aus dem Westen waren ja keineswegs "Gäste" im heutigen Sinn.

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Verwendete Literatur