Der Prozess gegen Ludwig Graf Batthyány

Am 11. September 1848 reichte die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Ludwig Graf Batthyány ihren Rücktritt ein. Einige Minister waren schon zuvor zurückgetreten - Außenminister Paul Esterházy, Verkehrsminister Graf Stephan Szechenyi, der einen Nervenzusammenbruch erlitt, Josef Baron von Eötvös, der sich ins Ausland begab. Nur Innenminister Bertalan Szemere und Finanzminister Ludwig Kossuth, der seinen Rücktritt wieder zurückgenommen hatte, blieben noch bis 11. September 1848 im Amt. Am 12. September betraute der Palatin Ludwig Batthyány mit der provisorischen Geschäftsführung und der Bildung einer neuen Regierung, der nur Gemäßigte angehören sollten. Batthyány war bis 28. September im Amt. Der Kaiser ernannte den ungarischen General Graf Lamberg zum Oberkommandanten aller Streitkräfte. Batthyány hoffte, dass er den Konflikt mit Jellacic würde lösen können. Kossuth aber ließ in der Nationalversammlung in Abwesenheit Batthyánys die Ernennung Lambergs für verfassungswidrig erklären. Lamberg zog in Budapest ein und wurde dort am 28. September von einem aufgehetzten Mob gelyncht. Batthyány versuchte ohne Erfolg, Jellacic von seinem Vormarsch abzuhalten. Er bot schließlich in Wien seinen Rücktritt an, der am 2. Oktober angenommen wurde.

Ludwig Batthyány plante mit seiner Familie die Ausreise in die Schweiz. Während eines Aufenthaltes in Ödenburg erfuhr er vom Ausbruch der Oktoberrevolution in Wien. Er schloss sich am 10. Oktober der Nationalgarde des Eisenburger Komitates an, die gegen die Kroaten des Generals Todorovich mobilisiert wurde. Am 11. Oktober stürzte er jedoch vom Pferd und verrenkte sich die Hand. An kriegerischen Unternehmungen gegen die Kroaten konnte er also nicht teilnehmen. Im Prozess spielte diese Episode eine wichtige Rolle. Man warf Batthyány vor, er hätte den dem Kaiser geschworenen Eid gebrochen indem er zur Waffe griff. Später hielt er sich noch bei der ungarischen Armee an der Leitha auf, riet aber von einem weiteren Vormarsch in Richtung Wien ab. Er trat als Mitglied des Repräsentantenhauses zurück. In einer deshalb notwendigen Neuwahl wurde er aber in seinem Wahlbezirk Sárvár ohne Gegenkandidaten erneut gewählt.

Am 3. Jänner 1849 ging Batthyány als Mitglied einer Friedensdelegation in das Lager von Windisch - Grätz, wurde jedoch nicht empfangen. Nach der Einnahme von Budapest durch die Kaiserlichen wurde er verhaftet. Dieser Schritt war vom österreichischen Ministerrat schon im Dezember erwogen worden. Man sah in Wien in Batthyány einen der Hauptschuldigen am Aufstand. Die von Windisch - Grätz eingesetzte zentrale Untersuchungskommission begann, gegen Batthyány "Beweise" zu sammeln, wobei es vor allem um die Unterstützung der Wiener Revolution und um die militärischen Aktionen gegen die Kroaten ging. Batthyány erklärte sich zur Zusammenarbeit bereit, bestritt aber die Zuständigkeit des Militärgerichtes, vor allem für die Zeit als Ministerpräsident. Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Im Feber und März 1949 wurde Batthyány zehnmal verhört. Man lastete ihm schließlich die vom Herrscher nicht genehmigte Banknoten - Emission im September 1848, die Honved - Rekrutierung und die Kontaktaufnahme mit ausländischen Mächten (etwa dem Parlament in der Frankfurter Paulskirche) an. Das alles betraf aber nur seine Zeit als Ministerpräsident, für die er nur dem ungarischen Reichstag verantwortlich war. Für die Zeit nach seinem Rücktritt wurde ihm die Förderung des Wiener Aufstandes (für die allerdings kein Beweis gefunden werden konnte), der Aufruf zur Volkserhebung und die Rückkehr in den inzwischen als widerrechtlich erklärten Reichstag vorgeworfen. Die Anklage stand jedenfalls auf wackeligen Beinen, da das Militärgericht sich für die Zeit vor dem 3. Oktober (Verhängung des Ausnahmezustandes, Standrecht) für nicht zuständig erklärte.

Der Ministerrat in Wien wollte die Verurteilung Batthyánys. Dieser wurde in Laibach, dann in Preßburg und schließlich in Ollmütz inhaftiert. In Ollmütz fanden weitere Untersuchungen statt. Am 30. August wurde er einstimmig zum Tode durch den Strang verurteilt. Offenbar glaubte das Militärgericht, dass eine strenge Verurteilung notwendig sei, dass aber eine Begnadigung durch den Herrscher erfolgen würde. Dazu war Franz Josef aber nicht bereit. Haynau ließ Batthyány nach Budepest bringen, Er ordnete den Vollzug des Urteils für den 6. Oktober, den ersten Jahrestag der Revolution in Wien und der Ermordung des Kriegsministers Latour, an. Batthyánys Gattin besuchte ihn in der Todeszelle und steckte ihm dabei einen kleinen Dolch zu. Batthyány öffnete damit seine Halsschlagader, starb daran aber nicht. Eine Hinrichtung durch den Strang – von Batthyány als besonders entehrend empfunden – war damit nicht möglich. Batthyány wurde erschossen.

"Batthyánys Prozess ist […] in der Geschichte der 'ungarischen Vergeltung' in den Jahren 1849 bis 1850 einmalig. Er war Ausdruck der offenen und groben politischen Rache seitens des österreichischen Kaiserhauses, mit vorherbestimmter Schuld und im Voraus entschiedenem Urteil." (zitiert nach Hermann, Robért: Hermann: Der Prozess gegen Ludwig Graf Batthyány)

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Verwendete Literatur

  • Hermann, Róbert: Der Prozess gegen Ludwig Graf Batthyány. In: Die Familie Batthyány Band 1. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland 139, S. 465-478
  • Seedoch, Johann: Die Übergabe der ehemals Ludwig Graf Batthyányschen Herrschaften Schlaining und Neuhaus an die k.k. Kameralverwaltung. In: Die Familie Batthyány Band 1. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland. 139, S. 479-490